Kosten

So werden Ihre Kosten übernommen

Gesetzliche Krankenkasse
Die ambulante Psychotherapie wird bei einer behandlungsbedürftigen Diagnose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach maximal 5 „Probesitzungen“ wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Zusätzlich ist vom Patienten ein ärztlicher Konsiliarbericht einzuholen, aus dem hervorgeht, dass die vorliegenden Beschwerden nicht körperlich bedingt sind und keine medizinischen Gründe gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen.

Vergessen Sie nicht Ihre Versichertenkarte mitzubringen.

Abrechnungsgrundlage ist der einheitliche Bewertungs-
maßstab (EBM) der vertragspsycho-
therapeutischen Versorgung.

Private Krankenkasse/Beihilfe
Die Kosten für die ambulante Psychotherapie werden bei einer behandlungsbedürftigen Diagnose, jeweils abhängig von Ihren Vertragsbedingungen, durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe zurückerstattet. Vorab sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme klären, insbesondere wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, haben Sie keine Formalitäten und Einschränkungen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Terminabsagen bzw. Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird, welches nicht durch Ihre Krankenkasse zurückerstattet wird.

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